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Autowerkstatt

Werkstatt

Werkstatt nach dem Unfall.

Sie müssen nicht in die Werkstatt der Versicherung – Sie haben die freie Werkstattwahl. In unseren Partnerwerkstätten sind Einsparungen von bis zu 30 % gegenüber dem Gutachten möglich.

  • Kostenfrei bei Fremdverschulden

  • Wir sichern, was Ihnen zusteht

  • Bis zu 50 % Vorschuss – fallabhängig

  • Bis zu 30 % sparen bei Partnerwerkstätten

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Auszahlung häufig innerhalb von 2–3 Wochen

Bis zu 30 % sparen

in unseren Partnerwerkstätten

Freie Werkstattwahl

bei fremdverschuldetem Unfall

Zertifizierte Meisterbetriebe

inklusive Mobilitätslösung

Werkstatt nach dem Unfall.

Sie müssen nicht in die Werkstatt der Versicherung – Sie haben die freie Werkstattwahl. In unseren Partnerwerkstätten sind Einsparungen von bis zu 30 % gegenüber dem Gutachten möglich.

  • Reparatur nach Ihren Wünschen – inklusive Mobilitätslösung über unsere Werkstattpartner.

  • Kooperierende Werkstätten zeigen auf Wunsch alternative Möglichkeiten der Instandsetzung auf – die Differenz zum Gutachtenbetrag gehört Ihnen.

  • Ausschließlich zertifizierte Meisterbetriebe.

  • Schnelle Abwicklung vom Erstkontakt bis zur Reparatur.

Bis zu 30 % Einsparung für Sie in unseren Partnerwerkstätten – die Differenz gehört Ihnen.

Ein Ansprechpartner.

Drei Experten. Ein klarer Ablauf.

Werkstatt meines Vertrauens beauftragen? 

Wichtig zu wissen

Wenn Sie einen fremdverschuldeten Verkehrsunfall erlitten haben, sollten Sie sich nicht an eine Werkstatt der gegnerischen Versicherung wenden – aber auch nicht automatisch an „Ihr Autohaus“ oder „die Werkstatt Ihres Vertrauens“. Denn dort kann es sein, dass der Schaden nicht nur in Ihrem Interesse abgerechnet wird, sondern im Interesse der Versicherung bzw. der Werkstatt.

Unsere Partnerwerkstätten zeigen auf Wunsch alternative Möglichkeiten der Instandsetzung auf. Einsparungen von bis zu 30 % im Vergleich zu dem Betrag im Gutachten sind möglich. Die Differenz gehört Ihnen.

Ein Ansprechpartner.

Drei Experten. Ein klarer Ablauf.

Werkstatt

So profitieren Sie von unseren Werkstätten

Echte Beispiele aus der Praxis unserer Werkstätten.

car-repairWerkstatt

Intelligente Reparatur

Düsseldorf

2.590 € Ersparnis

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kalkulierte der Kfz-Sachverständige die erforderlichen Reparaturkosten mit 8.740 €. Die Werkstatt prüfte das Gutachten sorgfältig und nutzte wirtschaftlich sinnvolle Reparaturmethoden, ohne Kompromisse bei Sicherheit oder Qualität einzugehen.

Unter anderem konnten:

  • fachgerecht instandsetzbare Bauteile erhalten werden, anstatt sie vollständig zu ersetzen,
  • hochwertige Original-Gebrauchtteile verwendet werden, wo dies technisch möglich war,
  • alternative, vom Hersteller freigegebene Reparaturverfahren eingesetzt werden,
  • einzelne, rein optische Arbeiten auf Wunsch des Mandanten zurückgestellt werden.

So konnte das Fahrzeug fachgerecht und verkehrssicher instand gesetzt werden – zu deutlich geringeren Kosten.

Unser Kunde erhielt ein fachgerecht repariertes Fahrzeug und sparte durch die wirtschaftliche Reparatur 2.590 € gegenüber den ursprünglich kalkulierten Reparaturkosten.

car-repairWerkstatt

Reparieren statt ersetzen

Düsseldorf

3.020 € Ersparnis

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kalkulierte der KFZ-Sachverständige den Austausch der vorderen Stoßstange. Die Reparaturkosten beliefen sich laut Gutachten auf 4.980 €.

Unsere Werkstatt stellte fest, dass die Stoßstange fachgerecht repariert werden kann. Durch moderne Kunststoffreparatur und Lackierung musste sie nicht ersetzt werden. Unser Kunde sparte 1.560 € ohne Abstriche bei Qualität oder Sicherheit.

Zusätzlich sollte ein LED-Scheinwerfer laut Gutachten ersetzt werden. Neupreis: 2.300 €. Unsere Werkstatt konnte einen originalen, geprüften Gebraucht-Scheinwerfer beschaffen. Ersparnis: 1.470 €.

Der Kunde erhielt ein Originalteil des Herstellers – jedoch zu einem Bruchteil der Kosten.

Insgesamt sparte der Kunde 3.020 €. Davon ist er mit seiner Familie in den Urlaub gefahren.

car-repairWerkstatt

Lackierung statt Neuteil

Düsseldorf

2.840 € Ersparnis

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kalkulierte der Kfz-Sachverständige den Austausch der hinteren Fahrzeugtür sowie des Kotflügels. Die Reparaturkosten beliefen sich laut Gutachten auf 7.260 €.

Unsere Partnerwerkstatt prüfte den Schaden sorgfältig und stellte fest, dass beide Bauteile fachgerecht instand gesetzt werden konnten. Durch moderne Ausbeultechnik, Smart-Repair und eine hochwertige Neulackierung musste kein einziges Karosserieteil ersetzt werden.

Das Fahrzeug wurde nach Herstellervorgaben repariert und befand sich anschließend wieder in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand.

Unser Kunde erhielt die gleiche Qualität, sparte jedoch 2.840 € gegenüber den ursprünglich kalkulierten Reparaturkosten.

Ein Ansprechpartner.

Drei Experten. Ein klarer Ablauf.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Werkstatt nach dem Unfall

Nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie die freie Werkstattwahl – Sie müssen nicht in die Werkstatt der Versicherung.

1. Kann ich als Geschädigter nach einem Unfall die Werkstatt frei wählen?

Ja, bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie die freie Werkstattwahl. Sie müssen also nicht automatisch eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung wählen.

2. Wer übernimmt die Reparaturkosten nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall?

Bei einem – ganz oder teilweise – fremdverschuldeten Verkehrsunfall sind der Fahrer, der Halter und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegnerfahrzeugs gemeinschaftlich verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Zu den Schadenpositionen zählen unter anderem die Reparaturkosten, die Nutzungsausfallentschädigung oder die Mietwagenkosten für die Zeit der Begutachtung und Reparatur sowie die durch den Unfall eingetretene Minderung des Wiederverkaufswerts Ihres Fahrzeugs (merkantile Wertminderung).

3. Kann ich mir die Entschädigung auszahlen lassen?

Ja, bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, den Schaden fiktiv abzurechnen. Dabei zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Schadenersatz, ohne dass die Reparatur nachgewiesen wird. Dieses Vorgehen ist vollkommen rechtens und wird in vielen Gerichtsurteilen bestätigt.

Wir empfehlen grundsätzlich, zunächst fiktiv abzurechnen. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie den Schaden in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren lassen. Unsere Werkstätten zeigen Ihnen alternative Methoden der Instandsetzung auf – Einsparungen bis zu 30 % gegenüber dem im Gutachten genannten Betrag sind möglich. Die Differenz gehört Ihnen.

4. Bekomme ich eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen?

Ja, zu den Schadenpositionen zählen unter anderem die Nutzungsausfallentschädigung oder die Mietwagenkosten für die Zeit der Begutachtung und Reparatur. Auch die Nutzungsausfallentschädigung kann fiktiv abgerechnet werden; dazu muss der Geschädigte die Reparatur nachweisen. Bei Eigenreparatur richtet sich die Höhe danach, wie schnell das Fahrzeug objektiv repariert werden konnte – die Gerichte greifen dazu regelmäßig auf die Angabe im Sachverständigengutachten zurück.

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Ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der gegnerischen Versicherung.

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Zertifizierte Meisterbetriebe

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