KFZ-Gutachter
KFZ-Gutachter nach dem Unfall beauftragen.
Schneller Vor-Ort-Service durch zertifizierten regionale Gutachter.
Kostenfrei bei Fremdverschulden
Wir sichern, was Ihnen zusteht
Bis zu 50 % Vorschuss – fallabhängig
Bis zu 30 % sparen bei Partnerwerkstätten
Wir rufen Sie zurück
Kontaktdaten hinterlassen – wir melden uns schnellstmöglich.
Auszahlung häufig innerhalb von 2–3 Wochen
100 % kostenfrei
bei fremdverschuldetem Unfall
Oft in 48 Stunden
Gutachten nach Begutachtung
24/7 Notdienst
Sofort-Termine, auch am Wochenende
KFZ-Gutachter nach dem Unfall beauftragen.
Unsere zertifizierten Sachverständigen kommen zu Ihnen nach Hause oder an einen anderen vereinbarten Ort – kostenlos und noch am gleichen oder am nächsten Tag. So erhalten Sie schneller Ihren Schadenersatz.
100 % kostenfrei bei fremdverschuldetem Unfall.
Superschneller Vor-Ort-Service – Gutachten oftmals schon innerhalb von 48 Stunden.
24/7 Notdienst und Sofort-Termine – auch am Wochenende.
Wiederbeschaffungswert und Reparaturkostenkalkulation inklusive.
Jeder unserer Sachverständigen handelt ausschließlich in Ihrem Interesse – und holt für Sie heraus, was Ihnen zusteht.
Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Häufig schlagen gegnerische Versicherungen eigene Gutachter vor. Davon raten wir dringend ab. Im Gegenteil: Sie sollten keinen direkten Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen und auf Kontaktversuche möglichst nicht ohne vorherige Rücksprache reagieren.
Die gegnerische Versicherung ist naturgemäß daran interessiert, den Schaden möglichst gering zu halten. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter kann daher schnell in einen Interessenkonflikt geraten.
Ihr eigener Sachverständiger handelt ausschließlich in Ihrem Interesse. Dabei berücksichtigt er unter anderem die Wertminderung, den Nutzungsausfall sowie verdeckte Schäden, die bei einer oberflächlichen Begutachtung leicht übersehen werden können.
Ein Ansprechpartner.
Drei Experten. Ein klarer Ablauf.
KFZ-Gutachter
So profitieren Sie von unseren KFZ-Gutachtern
Echte Beispiele aus der Praxis unserer KFZ-Gutachter.
Verdeckter Schaden
Düsseldorf
3.450 € mehr Erstattung
Nach einem Auffahrunfall wurden die Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag zunächst auf 3.950 € beziffert. Erst im Rahmen der Begutachtung stellte unser Kfz-Sachverständiger einen verdeckten Schaden am Aufprallträger fest, der von außen nicht erkennbar war.
Die Reparaturkosten erhöhten sich dadurch gemäß Gutachten auf 7.400 €. Ohne das Gutachten wäre dieser verdeckte Schaden unentdeckt geblieben und die Versicherung hätte lediglich den zunächst geschätzten Betrag reguliert.
Dank des vollständigen Gutachtens wurden unserem Kunden schließlich 3.450 € zusätzlich erstattet. Das Beispiel zeigt, wie wichtig eine fachgerechte Begutachtung ist, um sämtliche unfallbedingten Schäden vollständig zu dokumentieren und keine Entschädigung zu verschenken.
Merkantile Wertminderung
Düsseldorf
1.950 € mehr Erstattung
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ging die gegnerische Versicherung zunächst davon aus, dass lediglich die Reparaturkosten zu erstatten seien. Unser Kfz-Sachverständiger stellte jedoch zusätzlich eine merkantile Wertminderung fest.
Obwohl das Fahrzeug fachgerecht repariert werden konnte, bleibt ein Unfallfahrzeug beim späteren Verkauf häufig weniger wert als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.
Dieser Wertverlust wurde im Gutachten mit 1.950 € beziffert. Auf Grundlage des Gutachtens musste die gegnerische Versicherung neben den Reparaturkosten auch die vollständige Wertminderung ersetzen.
Unser Kunde erhielt dadurch 1.950 € zusätzlich, die ohne ein unabhängiges Gutachten nicht berücksichtigt worden wären.
Höherer Wiederbeschaffungswert
Düsseldorf
2.300 € mehr Erstattung
Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden setzte die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs lediglich mit 16.200 € an. Unser Kfz-Sachverständiger prüfte den regionalen Fahrzeugmarkt und berücksichtigte die hochwertige Ausstattung, den außergewöhnlich guten Pflegezustand sowie die geringe Laufleistung.
Das Gutachten ergab einen tatsächlichen Wiederbeschaffungswert von 18.500 €. Auf Grundlage des Gutachtens musste die gegnerische Versicherung ihre Berechnung korrigieren und den höheren Fahrzeugwert anerkennen.
Unser Kunde erhielt dadurch 2.300 € zusätzlich, die ohne ein unabhängiges Kfz-Gutachten nicht ausgezahlt worden wären.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Kfz-Gutachter
Regionale, zertifizierte Gutachter handeln ausschließlich in Ihrem Interesse.
1. Warum sollte ich die Polizei nach dem Unfall kontaktieren?
Es ist immer von Vorteil, wenn überprüft wird, ob die Daten vom Unfallgegner stimmen. Bei Personenschäden ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen, da es sich bereits um eine Körperverletzung und somit um eine Straftat handeln kann. Danach ist es sinnvoll, den Schaden unabhängig untersuchen zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne, kurzfristig einen zertifizierten Gutachter aus Ihrer Region zu finden.
2. Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter nach dem Unfall?
Die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall ist grundsätzlich immer sinnvoll; die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Eine Ausnahme besteht, wenn es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt. Als Grenze wird häufig ein Betrag von unter 750 EUR genannt. Bei solch kleinen Schäden wäre die Einholung eines Sachverständigengutachtens unwirtschaftlich, deshalb muss der Schädiger die Kosten nicht übernehmen. In derartigen Fällen erstellen wir Ihnen ein Kurzgutachten, mit dem Sie auch bei Bagatellschäden Ihrer Schadensminderungspflicht nachkommen und dessen Kosten daher übernommen werden.
3. Was kostet mich ein Gutachten bei einem Haftpflichtschaden?
In der Regel werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen, denn im Falle eines Unfalls hat der Schädiger unter anderem die Kosten für die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens zu tragen. Haben Sie den Unfall mit verschuldet, haften Sie entsprechend dem Anteil Ihres Mitverschuldens (also zum Beispiel 70 % zu 30 %). Zu beachten ist lediglich die Bagatellgrenze bis zu 750 EUR Reparaturkosten.
4. Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Je aufwändiger das Gutachten, desto länger dauert die Erstellung. Im Regelfall kann jedoch von einer Bearbeitungszeit von 2–3 Werktagen ausgegangen werden.
5. Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Gutachter und Kfz-Sachverständigem?
Beide Begriffe werden in der Praxis synonym verwendet. Gemeint ist in beiden Fällen eine fachkundige Person, die Fahrzeugschäden bewertet und Gutachten erstellt.
6. Welche Stundenverrechnungssätze werden im Gutachten verwendet?
Es werden die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt in Ihrer näheren Umgebung verwendet. Dabei wird auf eine stets aktuelle Datenbank von Fachwerkstätten zurückgegriffen.
7. Wann und warum brauche ich ein Wertgutachten?
Viele Versicherer verlangen zur Einstufung eines älteren Fahrzeugs ein Wertgutachten, um die Versicherungshöhe festlegen zu können. Bei werterhöhenden Maßnahmen kann ein Wertgutachten zudem als Bemessungsgrundlage bei Schadenfällen oder einem Diebstahl dienen.
Jetzt beauftragen – regionale, zertifizierte Kfz-Gutachter
Ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der gegnerischen Versicherung.
Kostenfrei bei Fremdverschulden
Gutachten oft in 48 Stunden
24/7 Notdienst, auch am Wochenende