Ratgeber · Unfalltypen
Wildunfall: Was Sie tun müssen und welche Versicherung zahlt
Reh, Wildschwein, Hirsch: Besonders in der Dämmerung im Herbst kracht es häufig. Mit der richtigen Reihenfolge sichern Sie Ihren Versicherungsschutz.
Bei einem Wildunfall gibt es keinen Unfallgegner, dessen Haftpflichtversicherung zahlen könnte. Umso wichtiger ist, dass Ihre eigene Kaskoversicherung einspringt – und dafür kommt es auf die Schritte direkt nach dem Unfall an.
Direkt nach dem Unfall
- Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern
- Verletzte versorgen und bei Bedarf den Notruf wählen
- Die Polizei verständigen – sie informiert den zuständigen Jäger oder Förster
- Das Tier nicht anfassen und auf keinen Fall mitnehmen – das wäre Wilderei
Lassen Sie sich von Polizei oder Jäger eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Sie ist für Ihre Versicherung der wichtigste Nachweis. Fotografieren Sie zusätzlich das Tier, die Unfallstelle und Ihr Fahrzeug, insbesondere Haar- und Blutspuren.
Welche Versicherung zahlt
Den Schaden am eigenen Fahrzeug übernimmt die Teilkasko, wenn es zum Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh, Wildschwein oder Hirsch kommt. Viele Tarife sind inzwischen erweitert und decken auch Kollisionen mit anderen Tieren ab. Eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt gibt es bei der Teilkasko nicht.
Ausweichen oder bremsen?
Weichen Sie aus und kommen dabei von der Fahrbahn ab, ohne das Tier zu berühren, wird es schwierig. Die Teilkasko zahlt dann nur, wenn das Ausweichen bei einem größeren Tier geboten war und Sie das nachweisen können. Bei kleinen Tieren gilt ein riskantes Ausweichmanöver oft als grob fahrlässig. Die sicherere Reaktion ist deshalb meist: Lenkrad festhalten, kontrolliert bremsen, abblenden und hupen.
Auch bei einem Wildunfall lohnt sich ein unabhängiges Gutachten. Es legt den Schaden vollständig offen und schützt Sie davor, dass Ihre Kaskoversicherung Positionen zu niedrig ansetzt.