Ratgeber · Versicherung
Versicherung kürzt das Gutachten: Was hinter Prüfberichten steckt
Das Gutachten ist da, die Abrechnung der Versicherung liegt deutlich darunter. Viele Kürzungen halten einer Prüfung nicht stand.
Bevor die gegnerische Versicherung zahlt, lässt sie Gutachten häufig durch einen externen Dienstleister prüfen. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht, der einzelne Positionen streicht oder reduziert. Für Geschädigte wirkt das wie eine fachliche Feststellung – tatsächlich ist es eine Stellungnahme im Interesse der zahlenden Partei.
Typische Kürzungen
- Stundenverrechnungssätze: Verweis auf eine günstigere freie Werkstatt statt der Markenwerkstatt
- UPE-Aufschläge auf Ersatzteilpreise und Verbringungskosten zur Lackiererei
- Merkantile Wertminderung, die zu niedrig angesetzt oder ganz gestrichen wird
- Beilackierung angrenzender Teile und Kleinersatzteile
Der Werkstattverweis hat Grenzen
Die Versicherung darf Sie bei fiktiver Abrechnung zwar grundsätzlich auf eine günstigere, gleichwertige Werkstatt verweisen. Das gilt aber nicht unbegrenzt: Ist Ihr Fahrzeug jünger als drei Jahre oder wurde es stets in einer Markenwerkstatt gewartet, ist der Verweis in der Regel unzumutbar. Die Alternativwerkstatt muss außerdem für Sie mühelos erreichbar und tatsächlich gleichwertig sein.
Bei Reparatur trägt die Versicherung das Werkstattrisiko
Lassen Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren, sieht die Lage anders aus. Sie dürfen sich auf das Gutachten und die beauftragte Werkstatt verlassen. Stellt die Werkstatt Positionen in Rechnung, die überhöht oder unnötig waren, geht das grundsätzlich nicht zu Ihren Lasten – dieses Werkstattrisiko liegt beim Schädiger und seiner Versicherung.
So reagieren Sie richtig
Akzeptieren Sie eine Kürzung nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung. Der Gutachter kann zu den beanstandeten Punkten Stellung nehmen, ein Anwalt fordert den Differenzbetrag ein. Weil die Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls vom Gegner getragen werden, kostet Sie dieser Schritt in der Regel nichts.
Ein Prüfbericht ersetzt kein Gutachten. Er ist der Auftakt einer Verhandlung – und in dieser Verhandlung sind Sie in einer stärkeren Position, als es der erste Bescheid vermuten lässt.