Ratgeber · Unfalltypen
Unfallflucht: Wer zahlt, wenn der Verursacher verschwindet?
Delle in der Tür, kein Zettel an der Scheibe: Was Sie nach einer Fahrerflucht tun sollten und wer für den Schaden aufkommt.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Für Geschädigte bleibt trotzdem oft die Frage, wer den Schaden bezahlt. Die Antwort hängt vor allem davon ab, ob der Verursacher ermittelt werden kann.
Sofort handeln
- Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Farbe notieren, falls Sie den Verursacher noch sehen
- Zeugen ansprechen und Kontaktdaten aufnehmen – auch Anwohner oder Ladenbesitzer
- Den Schaden und die Umgebung fotografieren, inklusive möglicher Lackspuren
- Die Polizei verständigen und Anzeige erstatten – das ist Voraussetzung für fast alle weiteren Schritte
Fragen Sie in der Umgebung nach Videoaufnahmen, etwa von Parkhäusern oder Geschäften. Solche Aufnahmen werden oft nach kurzer Zeit überschrieben.
Wenn der Verursacher gefunden wird
Wird der Fahrer ermittelt, haftet seine Kfz-Haftpflichtversicherung wie bei jedem anderen Unfall. Sie haben dann Anspruch auf die vollständige Regulierung: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachter- und Anwaltskosten.
Wenn der Verursacher unbekannt bleibt
Bleibt der Fahrer unbekannt, wird es schwieriger. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt den Fahrzeugschaden – abzüglich Selbstbeteiligung und mit Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Die Teilkasko zahlt bei Unfallflucht dagegen nicht.
Bei Personenschäden springt die Verkehrsopferhilfe ein, ein Entschädigungsfonds der Kfz-Versicherer. Sachschäden am eigenen Fahrzeug ersetzt sie nur in Ausnahmefällen, etwa wenn zugleich ein erheblicher Personenschaden entstanden ist – und dann mit einer Selbstbeteiligung.
Und wenn Sie selbst einen Schaden verursachen?
Auch beim kleinsten Parkrempler gilt: Warten Sie eine angemessene Zeit am Unfallort. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Taucht niemand auf, melden Sie den Schaden unverzüglich der Polizei – nur so vermeiden Sie den Vorwurf der Unfallflucht.