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Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug: So kommen Sie zu Ihrem Geld
Niederländisches, belgisches oder polnisches Kennzeichen? Ein Unfall in Deutschland wird trotzdem nach deutschem Recht reguliert.
Gerade in NRW mit seinen Grenzen zu den Niederlanden und Belgien und dem dichten Transitverkehr auf den Autobahnen sind Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen keine Seltenheit. Viele Geschädigte befürchten, ihren Schaden im Ausland einfordern zu müssen. Das ist in aller Regel nicht nötig.
Was an der Unfallstelle wichtig ist
- Kennzeichen und Herkunftsland des Fahrzeugs notieren
- Name, Anschrift und Führerschein des Fahrers fotografieren
- Name der Versicherung und Versicherungsnummer aufnehmen – ideal ist ein Foto der Grünen Karte
- Den Europäischen Unfallbericht ausfüllen und im Zweifel die Polizei hinzuziehen
Die Polizei zu rufen ist hier besonders sinnvoll: Sie stellt die Personalien zuverlässig fest, und ein amtlicher Bericht erleichtert die spätere Regulierung erheblich.
Wer den Schaden reguliert
Für Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland gibt es ein eingespieltes System. Zuständig ist das Deutsche Büro Grüne Karte, das mit den ausländischen Versicherern zusammenarbeitet und in der Regel einen Schadenregulierer in Deutschland beauftragt. Sie verhandeln also auf Deutsch, mit einem Ansprechpartner im Inland.
Weil der Unfall in Deutschland passiert ist, gilt deutsches Schadenersatzrecht. Ihre Ansprüche sind damit dieselben wie bei einem deutschen Unfallgegner: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten und – bei unverschuldetem Unfall – die Kosten Ihres Anwalts.
Typische Stolpersteine
Schwierig wird es meist nur, wenn die Daten des Unfallgegners unvollständig sind oder der Hergang im Nachhinein bestritten wird. Sprachbarrieren an der Unfallstelle führen schnell zu Missverständnissen im Unfallbericht. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, und halten Sie den Hergang zusätzlich mit eigenen Fotos fest.
Mit einem unabhängigen Gutachten und anwaltlicher Unterstützung läuft die Regulierung auch mit einem ausländischen Unfallgegner meist ohne Umwege – und ohne dass Sie sich selbst um Korrespondenz ins Ausland kümmern müssen.