Ratgeber · Spezialthemen
Unfall mit Leasing- oder Firmenwagen: Was anders läuft
Sie fahren das Auto, aber es gehört Ihnen nicht. Das verändert, wer welche Ansprüche hat und was Sie nach dem Unfall beachten müssen.
Beim Leasing bleibt die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeugs, beim Firmenwagen meist der Arbeitgeber. Wird das Auto bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt, stehen manche Ansprüche deshalb nicht Ihnen, sondern dem Eigentümer zu. Gleichzeitig haben Sie als Fahrer Pflichten aus Ihrem Vertrag.
Zuerst informieren
Melden Sie den Unfall unverzüglich der Leasinggesellschaft beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber oder Fuhrparkmanagement. Viele Verträge enthalten feste Fristen und Vorgaben für die Abwicklung – etwa, dass ein Gutachten eingeholt werden muss oder nur bestimmte Werkstätten zugelassen sind. Ein Blick in die Vertragsunterlagen erspart späteren Ärger.
Wem welche Ansprüche zustehen
- Reparaturkosten und Wertminderung betreffen das Fahrzeug und stehen grundsätzlich dem Eigentümer zu
- Nutzungsausfall oder Mietwagen stehen dem zu, der das Fahrzeug tatsächlich nutzt
- Persönliche Schäden wie Schmerzensgeld stehen immer Ihnen selbst zu
Reparieren statt fiktiv abrechnen
Bei Leasingfahrzeugen ist eine fiktive Abrechnung meist nicht möglich: Der Vertrag verpflichtet in der Regel dazu, das Fahrzeug fachgerecht – oft in einer Markenwerkstatt – reparieren zu lassen. Bei der Rückgabe wird der Zustand genau geprüft. Ein nicht oder schlecht reparierter Schaden kann dann teuer werden.
Die Wertminderung nicht vergessen
Gerade bei Leasingfahrzeugen ist die merkantile Wertminderung wichtig, denn sie wird bei der Rückgabe häufig in Rechnung gestellt. Ein unabhängiges Gutachten weist sie aus, damit sie bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden kann. Stimmen Sie die Regulierung mit der Leasinggesellschaft ab – ein Anwalt kann dabei die Kommunikation für alle Beteiligten übernehmen.