Ratgeber · Grundlagen
Schadensminderungspflicht: Was Sie wirklich tun müssen
Eine Pflicht, die gern größer gemacht wird, als sie ist – meist von der Seite, die zahlen muss.
Wer einen Schaden erlitten hat, darf ihn nicht unnötig vergrößern. Dieser Grundsatz steht in § 254 BGB und heißt im Alltag Schadensminderungspflicht. Die gegnerische Versicherung beruft sich gern darauf – häufig weiter, als es die Rechtsprechung hergibt.
Was die Pflicht verlangt
- Den Schaden zügig melden und die Reparatur nicht grundlos hinauszögern
- Ein nicht mehr verkehrssicheres Fahrzeug nicht weiterfahren
- Das Fahrzeug vor Folgeschäden schützen, etwa vor eindringendem Wasser
- Einen Mietwagen nur so lange nehmen, wie die Reparatur tatsächlich dauert
- Bei Bagatellschäden kein aufwendiges Vollgutachten beauftragen, sondern ein Kurzgutachten
Was sie ausdrücklich nicht verlangt
Die Schadensminderungspflicht zwingt Sie nicht dazu, der Versicherung jeden Sparvorschlag zu folgen. Sie müssen weder auf eine beliebige Partnerwerkstatt ausweichen, noch auf einen von der Gegenseite gestellten Gutachter, noch die günstigste denkbare Variante wählen. Maßstab ist, was ein wirtschaftlich vernünftig denkender Geschädigter in Ihrer Lage tun würde – nicht, was für die Versicherung am billigsten wäre.
Auch die freie Werkstattwahl bleibt bestehen. Ein Verweis auf eine günstigere freie Werkstatt ist nur unter engen Voraussetzungen zumutbar – und regelmäßig unzulässig, wenn Sie Ihr Fahrzeug bislang markengebunden haben warten lassen.
Typische Kürzungen – und was dahintersteckt
- „Günstigere Werkstatt verfügbar“: nur zumutbar, wenn gleichwertig und ortsnah
- „Mietwagenklasse zu hoch“: zulässig ist eine Klasse unter dem eigenen Fahrzeug
- „Reparaturdauer zu lang“: maßgeblich ist die im Gutachten ausgewiesene Dauer
- „Gutachten nicht erforderlich“: nur unterhalb der Bagatellgrenze haltbar
Der beste Schutz gegen solche Kürzungen ist ein unabhängiges Gutachten. Es belegt Schadenumfang, Reparaturweg und Dauer – und nimmt der Gegenseite damit die Grundlage für pauschale Abzüge.