Ratgeber · Geld & Ansprüche
Nutzungsausfall oder Mietwagen? So kommen Sie mobil durch die Reparatur
Wer nach einem unverschuldeten Unfall auf sein Auto verzichten muss, hat Anspruch auf Ersatz – entweder als Geld oder als Ersatzfahrzeug.
Steht Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in der Werkstatt, fehlt es Ihnen im Alltag. Dieser Verlust ist ein eigener Schadenposten, den die gegnerische Versicherung ausgleichen muss. Sie haben dabei die Wahl: Sie mieten ein Ersatzfahrzeug oder Sie verzichten darauf und erhalten eine Nutzungsausfallentschädigung.
Nutzungsausfall: Geld statt Ersatzwagen
Die Höhe richtet sich nach Tabellen, die Fahrzeuge je nach Modell und Alter in Gruppen einteilen. Daraus ergibt sich ein fester Tagessatz – von gut 20 Euro für Kleinwagen bis deutlich über 100 Euro für Oberklassefahrzeuge. Bei älteren Autos wird der Satz unter Umständen um eine oder zwei Gruppen herabgestuft.
Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich nutzen wollten und hätten nutzen können. Wer etwa im Krankenhaus liegt oder ohnehin einen Zweitwagen zur Verfügung hat, bekommt in der Regel keinen Nutzungsausfall.
Mietwagen: Ersatzfahrzeug auf Kosten des Gegners
Alternativ dürfen Sie ein vergleichbares Fahrzeug mieten. Ersetzt werden die erforderlichen Kosten – in der Regel orientiert am üblichen Normaltarif. Teure Sondertarife für Unfallersatzwagen werden häufig gekürzt, wenn ein günstigeres Angebot ohne Weiteres verfügbar gewesen wäre.
Weil Sie Ihr eigenes Auto in dieser Zeit schonen, wird eine Eigenersparnis abgezogen. Diesen Abzug vermeiden Sie, indem Sie ein Fahrzeug eine Klasse unter Ihrem eigenen mieten.
Wie lange der Anspruch besteht
Maßgeblich ist die Ausfallzeit, die notwendig ist: die Zeit bis zur Begutachtung, eine angemessene Überlegungsfrist und die Reparaturdauer laut Gutachten. Beim Totalschaden tritt an die Stelle der Reparatur die Wiederbeschaffungsdauer. Verzögert sich die Reparatur ohne Ihr Verschulden – etwa weil Ersatzteile fehlen –, verlängert sich der Anspruch.
- Nutzungsausfall lohnt sich, wenn Sie kurzzeitig ohne Auto auskommen
- Ein Mietwagen ist sinnvoll, wenn Sie beruflich oder familiär auf ein Fahrzeug angewiesen sind
- Beides gleichzeitig geht nicht – entscheiden Sie sich vor der Reparatur
Auch die Nutzungsausfallentschädigung muss eingefordert werden – von allein zahlt die Versicherung sie oft nicht. Ein Anwalt rechnet sie zusammen mit den übrigen Positionen ab.