Ratgeber · Geld & Ansprüche
Merkantile Wertminderung: Geld für den Makel „Unfallwagen“
Auch nach einer perfekten Reparatur ist Ihr Auto beim Verkauf weniger wert. Diesen Verlust muss der Unfallverursacher ausgleichen.
Ein reparierter Unfallschaden ist technisch behoben – auf dem Gebrauchtwagenmarkt bleibt er trotzdem sichtbar. Käufer zahlen für ein Fahrzeug mit Unfallvorgeschichte weniger, und beim Verkauf müssen Sie einen erheblichen Vorschaden offenlegen. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Er ist ein eigenständiger Schadenposten neben den Reparaturkosten.
Wann eine Wertminderung anfällt
Entscheidend sind Art und Umfang des Schadens sowie Alter, Laufleistung und Marktgängigkeit des Fahrzeugs. Besonders bei jüngeren Autos und bei Schäden an tragenden Teilen fällt die Wertminderung deutlich ins Gewicht. Eine starre Altersgrenze gibt es nicht: Auch ältere Fahrzeuge können einen Minderwert erleiden, wenn sie auf dem Markt noch gefragt sind.
Bei reinen Bagatellschäden – etwa einem Kratzer im Lack oder einem leicht verbeulten Kotflügel – entsteht in der Regel keine Wertminderung.
Wie die Höhe ermittelt wird
Die Wertminderung berechnet der Sachverständige im Gutachten. Dafür gibt es verschiedene anerkannte Methoden, die Reparaturkosten, Fahrzeugwert und Marktsituation berücksichtigen. Am Ende steht ein konkreter Betrag, der häufig zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegt.
- Die Wertminderung wird auch bei fiktiver Abrechnung ersetzt
- Sie fällt unabhängig davon an, ob Sie das Auto verkaufen wollen
- Sie ist nicht steuerpflichtig und enthält keine Mehrwertsteuer
Warum sie oft untergeht
Gutachter der Versicherung setzen die Wertminderung erfahrungsgemäß niedrig an oder lassen sie ganz weg, Prüfberichte kürzen sie häufig. Wer ohne eigenes Gutachten abrechnet, verschenkt diesen Posten oft vollständig. Ein unabhängiger Sachverständiger weist ihn dagegen ausdrücklich aus – und ein Anwalt sorgt dafür, dass er auch bezahlt wird.