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Ratgeber · Geld & Ansprüche

Haftungsquote: Wenn die Schuld geteilt wird

Nicht jeder Unfall hat einen eindeutig Schuldigen – und nicht jede Quote der Versicherung ist zutreffend.

Steht die Schuld eindeutig fest, ist die Sache einfach: Die gegnerische Versicherung ersetzt den Schaden vollständig. Häufig liegt der Fall aber weniger klar – dann wird der Schaden nach einer Haftungsquote aufgeteilt, etwa 70 zu 30 oder 50 zu 50.

Wie eine Quote entsteht

Maßgeblich sind die Verursachungsbeiträge beider Seiten. Dabei zählt nicht nur konkretes Fehlverhalten wie Vorfahrtsverletzung oder zu geringer Abstand, sondern auch die sogenannte Betriebsgefahr: das Risiko, das allein vom Betrieb eines Kraftfahrzeugs ausgeht. Sie führt dazu, dass selbst ein Beteiligter ohne eigenes Verschulden einen Anteil tragen kann – typischerweise 20 bis 25 Prozent.

Erst wenn der Unfall für eine Seite unabwendbar war, tritt die Betriebsgefahr vollständig zurück. Die Hürden dafür sind hoch: Maßstab ist ein besonders umsichtiger Fahrer, nicht ein durchschnittlicher.

Was die Quote praktisch bedeutet

Die Quote wird auf alle Schadenpositionen angewendet. Bei einer Haftung von 70 Prozent erhalten Sie also 70 Prozent der Reparaturkosten, der Wertminderung, des Nutzungsausfalls und auch der Gutachter- und Anwaltskosten. Den Rest tragen Sie selbst – beziehungsweise Ihre Kaskoversicherung, falls vorhanden.

Warum sich Widerspruch häufig lohnt

Die erste Quote kommt fast immer von der gegnerischen Versicherung – also von der Partei, die ein Interesse an einem hohen Eigenanteil auf Ihrer Seite hat. Sie ist ein Angebot, keine Feststellung. Ob sie zutrifft, hängt vom Unfallhergang ab, und der lässt sich oft besser belegen, als es auf den ersten Blick scheint.

  • Fotos von Endstellung, Bremsspuren und Schadenbildern sichern
  • Zeugen benennen, solange die Erinnerung frisch ist
  • Ein Gutachten erstellen lassen – Schadenbild und Anstosswinkel lassen Rückschlüsse auf den Hergang zu
  • Die Quote anwaltlich prüfen lassen, bevor Sie eine Abfindungserklärung unterschreiben

Schon eine Verschiebung um 20 Prozentpunkte macht bei einem Schaden von 8.000 Euro einen Unterschied von 1.600 Euro. Es lohnt sich, genauer hinzusehen, bevor man eine Quote akzeptiert.