Ratgeber · Unfalltypen
Auffahrunfall: Ist der Hintermann immer schuld?
Meist ja – aber nicht immer. Wann der Vorausfahrende mithaftet und warum es auf den genauen Hergang ankommt.
Der Auffahrunfall ist einer der häufigsten Unfälle überhaupt – im Stau, an der Ampel, im Berufsverkehr. Die Schuldfrage scheint klar: Wer auffährt, hat zu wenig Abstand gehalten oder nicht aufgepasst. Rechtlich spricht man vom Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden.
Was der Anscheinsbeweis bedeutet
Der Anscheinsbeweis ist eine Vermutung aus der Lebenserfahrung. Wer auffährt, muss nicht erst nachgewiesen bekommen, dass er unaufmerksam war – es wird angenommen. Er kann diese Vermutung aber entkräften, wenn er einen atypischen Hergang beweist.
Wann der Vorausfahrende mithaftet
- Er ist unmittelbar vor dem Unfall in die Spur gewechselt und hat den Sicherheitsabstand selbst verkürzt
- Er hat ohne zwingenden Grund stark gebremst, etwa um den Hintermann zu disziplinieren
- Er ist zurückgesetzt oder rückwärts gerollt
- Seine Bremsleuchten waren defekt
In solchen Fällen kommt eine geteilte Haftung in Betracht, im Einzelfall sogar die volle Haftung des Vorausfahrenden. Entscheidend ist, was sich beweisen lässt.
Sonderfall Kettenauffahrunfall
Sind mehrere Fahrzeuge beteiligt, wird es kompliziert. Wurde ein Fahrzeug auf das vordere geschoben oder ist es selbst aufgefahren? Schadenbilder an Front und Heck helfen, die Reihenfolge der Anstoße zu klären. Ein Gutachten, das beide Seiten des Fahrzeugs dokumentiert, ist hier besonders wertvoll.
Beweise sichern
Fotografieren Sie die Endstellung der Fahrzeuge, bevor sie bewegt werden, und notieren Sie Zeugen. Auch Aufnahmen einer Dashcam können helfen, einen atypischen Hergang zu belegen. Wurden Sie selbst von hinten getroffen, sind Ihre Ansprüche gegen den Auffahrenden in aller Regel gut – lassen Sie sich von einer vorschnell angebotenen Quote nicht verunsichern.